Am 30.April „Tag der Streuobstwiesen“ – europaweit

Im März 2021 ist der Streuobstanbau zum „immateriellen Kulturerbe“ in Deutschland ernannt und zugleich ist der letzte Tag des Frühlings- und Obstblütenmonats ,  der 30.April,  zum „Tag der Streuobstwiesen“  in ganz Europa gekürt worden. Dies ist ein willkommener Anlass mal wieder auf den hohen ökologischen Wert von Streuobstwiesen und auf ihre, die hiesige Kulturlandschaft mitprägende Bedeutung aufmerksam zu machen.

Streuobstwiesen sind artenreiche Biotope, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum geben. Die Vielfalt von Obstarten und Obstsorten, die sie beherbergen, von alten und jungen Bäumen, von lebendigem und totem Holz, von blühendem Unterwuchs machen ihren zentralen ökologischen Wert aus – sie gewährleisten Biodiversität, im Gegensatz zu Monokulturen. Leider sind in den letzten Jahrzehnten europaweit, auch in Deutschland und Baden-Württemberg viele Streuobstbestände gerodet worden oder durch Nichtpflege verloren gegangen – mangelnde Rentabilität, der nicht geringe Arbeits- und Zeitaufwand und das schwindende Wissen um die Pflege der Obstwiesen waren und sind wichtige Gründe dafür.

Durch die Auszeichnung als immaterielles Kulturerbe sehen wir uns vom OGV Beutelsbach zusammen mit allen im Streuobstanbau engagierten Menschen in unserem Tun anerkannt und ermutigt. Wir werden zum Beispiel weiterhin alljährlich Kurse zur Pflege /zum Schnitt der Obstbäume anbieten, uns für die Verjüngung des überalterten Streuobstbestands einsetzen oder für die Biozertifizierung und damit für die höhere Wertschätzung unserer Streuobstwiesen und ihrer Produkte sorgen.

Erfreulicherweise hat sich auch unsere Kommune entschlossen, die Arbeit und das Engagement der im Streuobstbau tätigen Vereine und Verbände dauerhaft zu unterstützen, zum Beispiel durch Zuschüsse zum Kauf von Jungobstbäumen, zur Ausbildung von „Fachwarten für Obst und Garten“ oder für besondere streuobstfördernde Aktionen. Auch unser Land Baden-Württemberg hat sich mit dem vor einigen Monaten verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung der Biodiversität“ verpflichtet, die Streuobstbestände zu erhalten, ihre wirtschaftliche Nutzung finanziell zu fördern und die Pflege der artenreichen Flächen besser zu unterstützen.

Dies sind gute Nachrichten für unsere Streuobstwiesen. Gerne hätten wir zum „Tag der Streuobstwiesen“ unser wunderbares Kulturgut vor Ort mit einer Führung oder konkreten Beispielen nachhaltiger Streuobstpflege vorgestellt, leider beschränkt uns Corona derzeit auf diese Veröffentlichung.

 


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