2024 Biozertifizierung und Obstannahme

Liebe Mitglieder der Sammelzertifizierung,

auch dieses Jahr konnten bei der Überprüfung unserer Flächen erfreulicherweise keine förmlichen Verstöße festgestellt werden, sodass das Obst aller gemeldeten Flächen als Bioobst abgeliefert werden kann.

Dennoch ergaben sich im Gespräch mit dem Inspekteur der Kontrollstelle einige kritische Punkte, auf die wir zukünftig stärker achten müssen. Glücklicherweise betrifft dies nicht die tatsächliche Bewirtschaftung, sondern vorrangig Nachweispflichten.

Wir möchten insbesondere an §2 unseres Vertrags über die Biozertifizierung erinnern:

„Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, die Bewirtschaftung gemäß den EU-Öko-Verordnungen durchzuführen, insbesondere Dünge- und Pflanzenschutzmittel nur nach Rücksprache und mit schriftlichem Einverständnis des OGV anzuwenden, die Anwendung zu dokumentieren und die Dokumentation dem OGV vorzulegen […]“

Hier sind in der Praxis zwei Dinge besonders relevant:

1) Auf sämtlichen zertifizierten Flächen dürfen ausschließlich biozertifizierte Jungbäume gepflanzt werden. Die bei unserer Sammelbestellung angebotenen Bäume erfüllen diese Voraussetzung. Sollten Sie Bäume aus anderen Quellen pflanzen, sind Sie verpflichtet, dies zu dokumentieren. Bitte senden Sie uns direkt nach dem Kauf eine Kopie der Rechnung (bevorzugt per E-Mail an bio@ogv-beutelsbach.de). Auf der Rechnung muss die Öko-Kontrollnummer der Biobaumschule aufgeführt sein.

2) Pflanzenschutzmittel und Dünger werden hoffentlich nicht eingesetzt, hierfür müsste vertragsgemäß vor dem Einsatz die schriftliche Genehmigung von uns vorliegen. Allerdings ist auch der Einsatz von Pflanzenstärkungsmitteln zu dokumentieren. Hierzu zählen z.B. Baumwachs als Wundverschluss oder Mittel zum Weißeln der Stämme. Diese Mittel dürfen keinesfalls Wirkstoffe wie Fungizide enthalten, ansonsten ist die Anwendung nicht zulässig. Ob ein bestimmtes Produkt zugelassen ist, können Sie z.B. im Internet unter www.betriebsmittelliste.de überprüfen. Im Zweifel bitte immer Rücksprache halten. Auch hier bitten wir Sie, uns eine Kopie der Rechnung aller angewendeten Produkte (bevorzugt per E-Mail an bio@ogv-beutelsbach.de) zuzusenden.

 Bei Rückfragen dürfen Sie gerne Kontakt aufnehmen, entweder per E-Mail an bio@ogv-beutelsbach.de, telefonisch unter 07151 / 1691354 oder persönlich mit Max Ebert.

 Im Sinne von allen Teilnehmern bitten wir Sie um Mithilfe bei den genannten Punkten. Können wir bei einer Kontrolle die geforderten Nachweise nicht vorlegen, droht die Aberkennung des Biostatus. Sollten hierdurch finanzielle Forderungen entstehen, bspw. weil entsprechendes Obst bereits verarbeitet wurde, ist nach §6 unseres Vertrags der jeweilige Verursacher zum Ausgleich verpflichtet. Dies möchten wir selbstverständlich unter allen Umständen vermeiden.

 

Die Beutelsbacher Fruchtsäfte bitten uns, noch auf folgendes hinzuweisen:

  • Der erste Annahmetag der Beutelsbacher Fruchtsäfte für Bio-Äpfel ist am Samstag, 24.08.2024. Die Annahmezeiten sind wie letztes Jahr, sodass Sie dienstags, donnerstags, freitags und samstags Bio-Äpfel abgeben können.
  • Bitte liefern Sie wie gewohnt kein unreifes oder fauliges Obst ab.
  • Die Termine für Bio-Birnen stehen noch nicht endgültig fest, es wird aber welche geben. Vorläufig angedacht ist donnerstags ab 19.09.2024 alle zwei Wochen.
  • Sie können auch das Lohmostangebot anstelle einer Barauszahlung in Anspruch nehmen, das Merkblatt finden Sie im Anhang.
  • Zur Ablieferung benötigen Sie einen ausgefüllten Warenbegleitschein, den Vordruck finden Sie im Anhang.

2024_Warenbegleitschein_OGV_Beutelsbach

Abschließend wünscht Ihnen der Vorstand eine erfolgreiche und vor allem unfallfreie Ernte.

 Der Vorstand des OGV Beutelsbach

 


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